Ferner müssten Skifahrer gemäss FIS-Regel 8 die Markierungen und Signalisationen beachten. J.________ hätte nicht einfach dem angeblichen Spurenbild (Nebenweglein) vertrauen dürfen, da dieses ab der markierten Piste und über unpräparierten Schnee führte. Spuren über das Nebenweglein hinaus gebe es zudem keine. Hinzu komme, dass das Nebenweglein, also die bestehenden Spuren, vor den gelb-schwarzen Stangen wieder auf die markierte Piste führten. Wäre J.________ diesen Spuren gefolgt, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Hinter den gelb-schwarzen Stangen führten keine Spuren in oder über das AC.