im Unfallzeitpunkt sowohl am rechten als auch am linken Pistenrand von roten Markierungsstangen begrenzt worden sei. Damit bestehe im Unterschied zur früher üblichen Pistenmarkierung mit bloss einem pistenmittigen Pfosten (sog. Mittelmarkierung) keine Unsicherheit über die räumliche Ausdehnung der Piste und über die Verkehrssicherungspflicht mehr. Der Pistenrand sei klar erkennbar gewesen. Zudem sei die Piste durch die (natürlichen) Gegebenheiten (Tanne und gelbschwarze Stangen; auch ohne die rote Stange) seitlich markiert gewesen. Die Piste