in seinem Gutachten vom 18. April 2018 und 5. März 2019 untermauern. Die Überarbeitung bzw. Neufassung aus dem Jahr 2019 könne als Interpretationshilfe für die Richtlinien von 2012 bzw. deren Gehalt beigezogen werden, unbeschadet der Tatsache, dass die neuen Richtlinien erst nach dem Unfall in Kraft getreten seien. Zur Verkehrssicherungspflicht macht die Verteidigung geltend, dass die Skipiste Nr. .________ im Unfallzeitpunkt sowohl am rechten als auch am linken Pistenrand von roten Markierungsstangen begrenzt worden sei.