__ die Piste verlassen. Die Verteidigung macht in rechtlicher Hinsicht in der Berufungsbegründung zusammengefasst geltend, im Unfallzeitpunkt seien die SKUS-Richtlinien sowie die SBS-Richtlinien in der Version vom November 2012 gültig gewesen. Die Verteidigung stelle nicht auf die Richtlinien aus dem Jahr 2019 ab. Die neu überarbeiteten SKUS- sowie SBS-Richtlinien würden allerdings den bereits im Jahr 2012 geltenden Zweck der Randmarkierung und des Schutzbereichs verdeutlichen und die Ausführungen von Prof. Dr. P.________ in seinem Gutachten vom 18. April 2018 und 5. März 2019 untermauern.