entweder die Kontrolle über ihre Skier verloren habe oder ob sie bewusst rechts neben den gelb-schwarzen Stangen hinunterfahren wollte. Im Falle eines Kontrollverlusts hätte auch ein blosses Absperrseil den Unfall bzw. Sturz nicht verhindert. Im Falle des bewussten Hintendurchfahrens gelte, dass J.________ aufgrund der konkreten Umstände keinesfalls hätte davon ausgehen können, rechts (pistenabseitig) neben den gelb-schwarzen Stangen durchfahren zu können. Aufgrund ihrer Skischulbesuche habe sie wissen müssen, dass die gelb-schwarzen Stangen und Wimpelseile eine Gefahrenstelle markierten und dass gemäss FIS-Regel 2 ohnehin nur auf Sicht gefahren werden dürfe.