8 Die gemäss Vorinstanz (angeblich) kleine Körpergrösse und die dynamische Bewegungssituation von J.________ ändere nichts daran, dass die Neuschneespur am rechten Pistenrand resp. rechts und links des Nebenwegleins sowie die Nähe zum Chalet K.________ für J.________ klar erkennbar gewesen seien und sich J.________ bewusst dafür entschieden habe, das Nebenweglein zu befahren. Betreffend die gelb-schwarzen Stangen samt Wimpelseil und den Graben zum AC.