Zuvor habe es auch geschneit, sodass rechts und links des Nebenwegleins Neuschnee gelegen habe. Es sei davon auszugehen, dass der rote Pfosten nach dem Unfall umgesteckt worden sei und zu diesem Zeitpunkt, also kurz nach dem Unfall, folglich der Pistenrand aufgrund des dortigen Neuschnees noch klar erkennbar gewesen sei. Hinzu komme, dass die Tanne am rechten Pistenrand kurz vor dem Chalet K.________ und die mittlere gelb-schwarze Stange eine eindeutig erkennbare Linie entlang des rechten Pistenrands gebildet hätten (pag.