Dabei habe die Vorinstanz übersehen, dass sich nach dem Unfall von J.________ zahlreiche Personen im Bereich der Unfallstelle aufgehalten hätten, diese dort über den ursprünglichen Pistenrand gefahren seien und der Pistenrand im Zeitpunkt der Fotoaufnahmen nicht mehr mit jenem im Unfallzeitpunkt verglichen werden könne. Dass der Pistenrand durch die Helfer und wohl auch durch Zuschauer nach dem Unfall verfälsch worden sei, sei auf den Fotos auf pag. 123 (Foto 3), 269 und 270 ersichtlich. Darauf sei unter dem (falsch stehenden) roten Pfosten klar noch nicht befahrener Neuschnee zu erkennen. Zuvor habe es auch geschneit, sodass rechts und links des Nebenwegleins Neuschnee gelegen habe.