4. Oberinstanzliche Anträge der Parteien Rechtsanwalt Dr. B.________ stellte und begründete mit schriftlicher Berufungsbegründung vom 8. Februar 2021 namens und im Auftrag des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1307): 1. Der Beschuldigte/Berufungsführer sei vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung, angeblich begangen am 26. Februar 2015 in Y.________ z.N. von J.________, freizusprechen. 2. Die Zivilklagen (Schadenersatz und Genugtuung) gegen den Beschuldigten/Berufungsführer seien allesamt abzuweisen (Art. 126 Abs. 1 lit. b StPO), insoweit sie erstinstanzlich nicht bereits rechtskräftig abgewiesen wurden.