1382 ff.) wurde den Straf- und Zivilklägern sowie der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Duplik eingeräumt. Mit Schreiben vom 2. Juni 2021 (pag. 1387 f.) verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf die Einreichung einer Duplik. Die Duplik der Privatklägerschaft folgte mit Eingabe vom 21. Juni 2021 (pag. 1389 ff.). Mit Verfügung vom 23. Juni 2021 (pag. 1399 ff.) wurde der Schriftenwechsel unter Bekanntgabe der Zusammensetzung der Kammer als abgeschlossen erachtet. Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert innert Frist ihre Kostennoten einzureichen.