Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Ferner wurde er zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 11'764.30 sowie zur Bezahlung einer Entschädigung (inkl. Auslagen und MwSt.) von CHF 23'191.80 an die Straf- und Zivilkläger für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren verurteilt.