1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) vom 6. Mai 2020 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der fahrlässigen Tötung, begangen am 26. Februar 2015 in Y.________, schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend CHF 11'700.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.