Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (Dispositiv + Anzeigerapport [pag. 1-3]; nach Eintritt der Rechtskraft bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelinstanz) 18 Bern, 14. Juli 2021 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: