18. Ersatzfreiheitsstrafe Das Gericht bestimmt für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten (Art. 106 Abs. 2 StGB). Praxisgemäss ist die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 5 Tage festzusetzen. 19. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte wird zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 verurteilt; die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 5 Tage festgesetzt.