12. Fahren ohne Berechtigung durch Missachten der mit dem Ausweis verbundenen Beschränkungen und Auflagen 12.1 Theoretische Grundlagen Auch hierzu wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz zum objektiven und subjektiven Tatbestand verwiesen werden (Ziff. III.2.1 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 93). 12.2 Subsumtion Dem Beschuldigten wurde in Anwendung von Art. 7 Abs. 1bis der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr vom 27. Oktober 1976 (VZV; SR 741.51) die Auflage eingetragen, während der Fahrt eine Sehhilfe zu tragen.