Bei dieser Verrichtung beobachteten ihn die Polizeibeamten, die durch sein Fahrverhalten auf ihn aufmerksam wurden und auf der Überholspur am Fahrzeug des Beschuldigten vorbeifuhren. Auf das Polizeifahrzeug aufmerksam geworden und in Kenntnis der bevorstehenden Verkehrskontrolle schaltete der Beschuldigte das fragliche Smartphone aus und deponierte es auf dem Armaturenbrett oberhalb der Mittelkonsole unter diversen Dokumenten. Darüber hinaus ist erstellt, dass der Beschuldigte während der Fahrt keine Kontaktlinse im linken Auge eingesetzt hatte, wozu er gemäss seinem Führerschein verpflichtet wäre.