Es ist somit erstellt, dass der Beschuldigte am 15. November 2019 während der Fahrt auf der Autobahn A1 um ca. 13:45 Uhr mit einer Geschwindigkeit von 80-85 km/h ein eingeschaltetes schwarzes Smartphone in der rechten Hand hielt und seinen Blick während einiger Sekunden darauf richtete. Während dieser Zeit stand dem Beschuldigten die rechte Hand nicht zur Verfügung und er wendete seine Aufmerksamkeit vom Strassenverkehr ab. Bei dieser Verrichtung beobachteten ihn die Polizeibeamten, die durch sein Fahrverhalten auf ihn aufmerksam wurden und auf der Überholspur am Fahrzeug des Beschuldigten vorbeifuhren.