Es ist nicht einzusehen, wieso er seine Schilderung der Verkehrskontrolle in der Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft anpasste. Auf diesen Umstand angesprochen gab der Beschuldigte keine Erklärung ab, sondern warf den Polizeibeamten pauschal vor, ihm etwas anhängen zu wollen (pag. 55, Z. 168 ff.). Der Beschuldigte sagte weiter aus, er habe nur in einem Auge nach der Linse gesucht und habe das rechte Auge nur präsentiert, um zu zeigen, dass er dort keine Linse trage (pag. 25, Z. 110 ff.). Jedoch sagten beide Polizisten übereinstimmend aus, der Beschuldigte habe zunächst in seinem linken Auge nach der Kontaktlinse