Dieser Ablauf leuchtet jedoch nicht ein. Wenn der Beschuldigte die Kontaktlinse in Abwesenheit der Polizeibeamten noch auf der Kontrollstelle hätte herausnehmen können, wie er behauptete, dann wäre zu erwarten gewesen, dass er die Polizeibeamten bei deren Rückkehr darüber informiert und die herausgenommene Kontaktlinse sogleich vorgezeigt hätte.