55, Z. 17 f.). Als er die Linse den zwischenzeitlich zurückgekehrten Polizisten vorgezeigt habe, hätte das niemanden interessiert (pag. 55, Z. 44 f.). Deshalb habe er am gleichen Tag bei der Polizei angerufen, um dem fraglichen Polizeibeamten mitzuteilen, dass er die Linse gefunden habe, und um dessen Verhalten anzusprechen (pag. 55, Z. 45 ff.). B.________ sagte zu diesem Vorfall vor der Vorinstanz aus, er wisse noch, dass es ein Hin und Her zwischen dem rechten und dem linken Auge gewesen sei, in dem der Beschuldigte die Kontaktlinse vermutet habe (pag. 59, Z. 31 f.). Sein Kollege, also C.__