Und wenig später sagte er aus, er habe die Linse bereits bei der Kontrollstelle den Polizisten vorgezeigt. Auf diese Unstimmigkeit angesprochen sagte der Beschuldigte aus, er wisse, was er gemacht habe, ihm werde hier weniger geglaubt als der Polizei (pag. 27, Z. 165 f.). An der Einvernahme vor der Vorinstanz sagte der Beschuldigte zusammengefasst aus, er habe die Linse unter dem Augenlid gefunden, während die Polizeibeamten bei ihm zuhause die Linsen holen gegangen seien (pag. 55, Z. 15 f.). Er vermute, die Linse habe sich während der Kommunikation mit der Polizei dorthin verschoben (pag. 55, Z. 17 f.).