Er trage immer eine Kontaktlinse im linken Auge. Auf Frage, weshalb er die Linse auch im rechten Auge gesucht habe, verweigerte der Beschuldigte die Aussage (pag. 5). Bei der Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft sagte der Beschuldigte zusammengefasst aus, er habe nur im linken Auge eine Linse gesucht (pag. 25, Z. 103). Während die Polizeibeamten bei ihm zuhause die erforderliche Linse holen gegangen seien, sei der Beschuldigte auf die Toilette der Raststätte bei der Kontrollstelle gelaufen und habe dort die Linse zusammengefaltet unter dem Augenlid vorgefunden (pag. 25, Z. 116 f.).