Dies hätten sie während des Überholens des Fahrzeugs des Beschuldigten festgestellt (pag. 2). Die beiden an der Verkehrskontrolle beteiligten Polizisten sagten vor der Vorinstanz aus, sie könnten sich an die konkrete Feststellung während der Fahrt nicht mehr genau erinnern, bestätigten aber den Inhalt des Anzeigerapports (pag. 58, Z. 20; pag. 58, Z. 37 ff.; pag. 62, Z. 19). C.________ sagte aus, er habe einfach ein schwarzes Display in den Händen des Beschuldigten gesehen (pag. 62, Z. 37 f.). Er sagte aus: «Ich kann nicht mehr sagen, ob dies rechts oder links gewesen ist. Aber ein konkretes Bedienen mit dem Daumen oder so kann ich nicht mehr sagen.