6 Dass die Polizeibeamten zuweilen von einem grauen anstelle eines schwarzen Smartphones gesprochen haben sollen, wie es der Beschuldigte vorbringt (pag. 23, Z. 53; pag. 197), ändert an diesem Ergebnis nichts. Die Farbtöne schwarz und grau liegen nahe beieinander und können bei Tageslicht aus der Distanz zuweilen schwer auseinandergehalten werden. Darüber hinaus ist bei einem handelsüblichen Smartphone wenig von dessen farbversehener Seite sichtbar. Dies umso mehr, wenn es in Händen gehalten wird.