Auf sein Smartphone angesprochen, wies der Beschuldigte das sich in der Halterung befindende Smartphone mit gelber Schutzhülle vor. Die beiden Polizeibeamten beharrten aber darauf, dass sie ein anderes Smartphone, eines mit schwarzer oder grauer Farbe gesehen hätten. Dies stellt der Beschuldigte nicht in Abrede. Wenn sich das schwarze Smartphone des Beschuldigten während der Fahrt ständig von Dokumenten bedeckt auf dem Armaturenbrett oberhalb der Mittelkonsole befunden hätte, wie es in seiner Version der Fall war, dann ist nicht einzusehen, wie die Polizeibeamten überhaupt hätten wissen können, dass der Beschuldigte auch ein schwarzes Smartphone mitführte.