Das Beweisergebnis entscheidet sich an der Frage, wie die Polizisten von der Existenz des schwarzen Smartphones überhaupt Kenntnis haben konnten, wenn der Beschuldigte es nicht zeitweise in den Händen gehalten hätte. Die Polizeibeamten beobachteten aus ihrem Fahrzeug heraus den Beschuldigten während der Fahrt auf der Autobahn. Beide Fahrzeuge fuhren anschliessend noch rund 2 km weiter, bevor der Beschuldigte zur Verkehrskontrolle angehalten wurde. Auf sein Smartphone angesprochen, wies der Beschuldigte das sich in der Halterung befindende Smartphone mit gelber Schutzhülle vor.