Es gab dort eine Diskussion, wie das Handy ausgesehen hat. AF: Es war ein gelbes Handy, das fix an einer Halterung montiert war. Wir diskutierten aber darüber, dass das Handy, dass wir vorher festgestellt hatten, eben nicht ein gelbes Handy war, sondern ein schwarzes Handy» (pag. 58, Z. 37 ff.). Nach der Feststellung des Smartphones in der Hand des Beschuldigten während der Fahrt sei der Beschuldigte noch rund 2 km weitergefahren, bevor er an der Kontrollstelle angehalten worden sei (pag. 59, Z. 23 f.). C.________, der andere an der Verkehrskontrolle beteiligte Polizeibeamte, gab hierzu vor der Vorinstanz an: «Ja, es war eine Diskussion.