10.2 Einfache Verkehrsregelverletzung durch Vornahme einer Verrichtung Wie bereits erwähnt, ist strittig, ob der Beschuldigte während der Fahrt ein schwarzes Smartphone in der rechten Hand hielt, sodass diese nicht mehr zur Bedienung des Autos zur Verfügung stand, und ob er seine Aufmerksamkeit zumindest zeitweise vom Strassenverkehr ab- und dem Smartphone in seiner Hand zuwendete, indem er auf dessen erleuchteten Bildschirm blickte. Es liegt in der Natur des Vorwurfs, dass sich eine Verurteilung im Wesentlichen auf die Aussagen der anwesenden Polizeibeamten abstützen muss.