8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte befuhr am 15. November 2019 um ca. 13:45 Uhr die Autobahn A1 in Fahrtrichtung Zürich. Bei V.________ wurde der Beschuldigte von der Polizei angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde ein Smartphone mit gelber Hülle in einer Halterung im Bereich des Fahrersitzes festgestellt. Zudem befand sich ein weiteres Smartphone mit schwarzer Hülle von diversen Dokumenten bedeckt auf dem Armaturenbrett oberhalb der Mittelkonsole. Dieses Smartphone war im Zeitpunkt der Verkehrskontrolle ausgeschaltet.