Der Beschuldigte versuchte zuerst seinem linken Auge und danach seinem rechten Auge die Linse zu entnehmen, was ihm nicht gelang. Er gab an, dass er aufgrund einer Augenkrankheit nur eine Linse rechts tragen müsse und diese wohl unter sein Lid gerutscht sei, wobei auch in diesem Falle die erforderliche Sehfähigkeit zum Führen eines PW’s nicht gegeben war. Die Optikerin des Beschuldigten bestätigte am Telefon, dass er nur eine Linse tragen müsse, allerdings im linken Auge.