4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Blick auf das oberinstanzliche Verfahren wurde über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 11. Januar 2021; pag. 193) eingeholt. Ebenso wurde beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Auskunft Administrativmassnahmen (datierend vom 11. Januar 2021; pag. 194 ff.) angefordert. Ein Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse über den Beschuldigten konnte trotz entsprechender Anordnung nicht eingeholt werden (pag. 190 f.).