183 f.). Insbesondere ist das vom Beschuldigten zur Begründung seines Gesuchs angeführte Administrativverfahren vor dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) nicht Gegenstand des vorliegenden Strafverfahrens (pag. 183). Am 27. Januar 2021 (Eingang: 29. Januar 2021) reichte der Beschuldigte die schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 197 ff.).