119 ff.). Die Verfahrensleitung verfügte am 4. November 2020, dass der Beschuldigte sich zur Durchführung eines schriftlichen Verfahrens zu äussern und weitere Belege zur Begründung seines Antrags auf amtliche Verteidigung einzureichen hat, und setzte ihm hierzu eine zehntägige Frist an (pag. 130 f.). Mit Schreiben vom 18. November