Daraufhin reichte der Beschuldigte am 1. November 2020 (Eingang: 3. November 2020) ein mit «Berufungserklärungsergänzung» betiteltes Schreiben ein, ohne sich zur Durchführung eines schriftlichen Verfahrens zu äussern (pag. 114 ff.). An seinem Gesuch um Bestellung einer amtlichen Verteidigung hielt er fest und reichte diverse Unterlagen über seine Einkommensverhältnisse ein (pag. 119 ff.).