3. Schriftliches Verfahren und amtliche Verteidigung Der Beschuldigte stellte in seiner Berufungserklärung vom 9. Oktober 2020 ein Gesuch um Bestellung einer amtlichen Verteidigung (pag. 104). Mit Verfügung vom 22. Oktober 2020 stellte die Verfahrensleitung dem Beschuldigten mit Blick auf Art. 406 Abs. 1 lit. c der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht und forderte den Beschuldigten auf, hierzu Stellung zu nehmen (pag.