I.1. und I.2. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 70). Es verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 5 Tage, sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'940.00 (pag. 71).