Die Orientierungskopien hatten wohl überwiegend den Zweck, dem Klienten Verfügungen und Eingaben der Gegenparteien sowie eigene Eingaben weiterzuleiten. Es handelt sich dabei somit im Wesentlichen um Kanzleiarbeit, welche bereits durch den üblichen Stundenansatz abgegolten ist. Insgesamt scheint der Kammer aus diesen Gründen eine Kürzung des in der Kostennote geltend gemachten Zeitaufwands von 25.65 Stunden um rund 7 Stunden auf 18.5 Stunden gerechtfertigt. Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Rechtsanwalt B.__