Er verfügt über keine Berufsausbildung, konnte finanziell bislang nie auf eigenen Füssen stehen und hat hohe Schulden. Es besteht keine reelle Aussicht auf eine berufliche (Wieder)- Eingliederung in der Schweiz. Der Beschuldigte ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Nebst den seltenen – aktuell einzig telefonischen – Kontakten mit seiner Mutter und seiner Schwester scheint er wenig bis keine sozialen Kontakte zu haben. Er ist am liebsten alleine mit seinen Tieren. Strafrechtlich ist der Beschuldigte stark vorbelastet.