Ersteres ist für die Kammer nachvollziehbar, verbrachte der Beschuldigte doch die meiste Zeit seines Lebens in der Schweiz. Ansonsten ist die Kammer aber überzeugt, dass der Beschuldigte seinen Bezug zur Türkei schlechter macht als dass er tatsächlich ist. Seine Aussagen betreffend Sprachkenntnisse und Aufenthalte in der Türkei sind widersprüchlich. Ausserdem spricht er mit Kurdisch sicher eine Sprache, die in der Türkei immerhin von 14. Millionen Menschen gesprochen wird (https://de.wikipedia.org/- wiki/T%C3%BCrkei#Sprachen [zuletzt besucht am 24. Dezember 2020]).