Als Kurde könne man sich in der Türkei nicht entfalten. Als er damals ein Jahr lang dort gewohnt und für seinen Onkel gearbeitet habe, habe er sich nicht wohl gefühlt und seine Kultur nicht ausleben können. Übrigens lebe dieser Onkel mittlerweile auch nicht mehr in der Türkei, sondern in Deutschland. Es wohne damit nur noch seine Grossmutter mütterlicherseits in der Türkei. Müsste er die Schweiz verlassen, dann wäre er auf der Strasse, die Türkei sei ein «Scheissland» (zum Ganzen pag. 345 Z. 10 ff.). Anders als in der staatsanwaltlichen Einvernahme erklärte der Beschuldigte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, er rede sowohl türkisch als auch kurdisch.