Jemand, der den Kindergarten in der Schweiz gemacht und 99% der Zeit hier verbracht habe, könne nicht «von heute auf morgen» ausgewiesen werden. In der Türkei würde er nie leben können, er könne die Sprache gar nicht richtig (zum Ganzen pag. 33 Z. 357 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er sodann, er habe keinen Kontakt zur Türkei. Seine Familie lebe in Basel und Deutschland. Er hasse die Türkei und sei zu 90% in der Schweiz aufgewachsen (zum Ganzen pag. 344 Z. 44 ff.). Als Kurde könne man sich in der Türkei nicht entfalten.