Angesprochen auf ein allfälliges Leben in der Türkei machte der Beschuldigte in sämtlichen Einvernahmen geltend, er könnte dort unter keinen Umständen leben, insbesondere weil er sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht habe und die Sprache «nicht richtig» könne: In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 9. November 2017 führte er konkret aus, er habe sich in der Türkei nicht anpassen können, als er als 16/17-jähriger ein Jahr lang dort gelebt und gearbeitet habe. Das Leben sei hart gewesen (zum Ganzen pag. 30 Z. 259 ff.). Jemand, der den Kindergarten in der Schweiz gemacht und 99% der Zeit hier verbracht habe, könne nicht «von heute auf morgen» ausgewiesen werden.