45 Strafkläger, «also im 2017/2018», rein «ferienhalber» zwei Wochen in der Türkei, weil sein Grossvater verstorben sei (pag. 598 Z. 12 ff.). Auf Vorhalt, dass die fragliche Schlägerei im Juli 2017 gewesen sei, erklärte der Beschuldigte: «Dann war ich im 2018 dort, aber nur, weil mein Grossvater starb» (pag. 598 Z. 16 f.). Später wandte er ein, die zweiwöchigen Ferien, die Reise anlässlich des Todes seines Grossvaters und die Augenoperation seien ein und dieselbe Reise gewesen (pag. 598 Z. 25 ff.)