Gesundheitszustand Gesundheitlich ist der Beschuldigte belastet. Bereits im Jugendalter wurden bei ihm ein psychoorganisches Syndrom, eine Epilepsie und eine Zwangsneurose diagnostiziert (pag. 128 f. und pag. 132). Im forensisch psychiatrischen Gutachten vom ________ 2019 wurden sodann eine Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ICD-10 F90.0) mit kognitiven Teilleistungsschwächen und einer unterdurchschnittlichen Intelligenz, eine dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.2), eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ (ICD- 10 F60.30) sowie einer Zwangsstörung, vorwiegend mit Zwangshandlungen (ICD- 10 F42.1) diagnostiziert (pag.