596 Z. 9 ff.). Von einer beruflichen Integration des Beschuldigten kann unter diesen Umständen nicht gesprochen werden. Finanzielle Verhältnisse Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten sind miserabel. Er ist verschuldet und im Betreibungsregisterauszug vom 25. November 2020 mit 32 nicht getilgten Verlustscheinen im Gesamtbetrag von CHF 140'950.70 verzeichnet (pag. 572 ff.). Der Beschuldigte ist zurzeit wie erwähnt nicht erwerbstätig und lebt neben seiner Invalidenrente von den Sozialhilfeleistungen sowie von allfälligen Ergänzungsleistungen (pag. 67). Er ist somit vollumfänglich auf staatliche Unterstützung angewie-