42 die vorliegend zu beurteilende Schlägerei nie «so brutal» rausgekommen (pag. 32 Z. 332, pag. 601 Z. 33 ff. und Z. 43, pag. 604 Z. 13 ff. und pag. 613). Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz reiste der Beschuldigte für ein Jahr in die Türkei, weil er «von allem die Schnauze voll hatte» (pag. 30 Z. 258). Nach seiner Rückkehr in die Schweiz im Jahr ________ wurde er gemäss eigenen Aussagen im Kinderheim V.________ platziert (pag. 30 Z. 266).