66), ergriff er bislang nie die Chance, sich zu bewähren. Gemäss den Akten schien er von Mitte 2001 bis Ende 2012 zwar eine «ruhigere Phase» gehabt zu haben – angeblich, weil er sich zum Ziel gesetzt habe, bis zum Löschdatum der bestehenden Strafregistereinträge nicht mehr straffällig zu werden, um wieder einmal einen «leeren» Strafregisterauszug zu haben (pag. 603 Z. 10 ff.) – ab dem Jahr 2013 folgten wie soeben aufgezeigt aber wieder diverse Verurteilungen innert kurzer Zeit. Der Beschuldigte muss daher als uneinsichtig bezeichnet werden.