Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 13. Mai 2014 wurde der Beschuldigte wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten zu Gemeinnütziger Arbeit von 260 Stunden verurteilt (pag. 553). • Am 29. Oktober 2014 erfolgte eine Verurteilung durch die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Tätlichkeiten, Sachbeschädigung und Drohung zu Gemeinnütziger Arbeit von 168 Stunden (pag.