41 • Mit Urteil vom 26. März 2014 verurteilte die Regionale Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau den Beschuldigten wegen Tätlichkeiten, einfacher Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörde und Beamte zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 400.00 (pag. 552). • Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 13. Mai 2014 wurde der Beschuldigte wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten zu Gemeinnütziger Arbeit von 260 Stunden verurteilt (pag.