Am 9. Oktober 2013 folgte eine Verurteilung durch die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Behörde und Beamte zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 70.00 (pag. 552).